Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche von uns unterbreiteten Angebote
und Kostenvoranschläge, sämtliche von uns geschlossenen
Verträge über den Kauf und Verkauf von Waren und/
oder über die Erbringung von Leistungen sowie für die
Ausführung dieser Verträge und sämtlicher sonstigen uns
gegenüber eingegangenen Pflichten. Die Anwendbarkeit
von Geschäftsbedingungen der Gegenpartei, ganz gleich
wie benannt, wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.
ereinbarungen von Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und
sind nur gültig, nachdem sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden. Sollten wir im Einzelfall nicht auf der
Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen bestehen, so
schränkt dies nicht die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen ein, und wir verzichten dadurch nicht auf das Recht, in
künftigen (ähnlichen oder verschiedenen) Fällen die strikte
Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.
Unter „Gegenpartei“ werden in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen folgende Personen verstanden:
eine juristische oder natürliche Person, die mit uns einen
Vertrag geschlossen hat oder die von uns ein Angebot für
einen derartigen Vertrag erhalten hat. Als Gegenpartei
gelten außerdem die per General- oder Einzelvollmacht
ermächtigten Vertreter, Agenten und Rechtsnachfolger der
besagten juristischen oder natürlichen Person.
Sämtliche von uns der Gegenpartei unterbreiteten Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ein Angebot wird nur dann verbindlich, wenn es von uns schriftlich
erstellt wurde und wenn darin die Frist angegeben ist, für
die das Angebot für die Annahme gültig ist. Die Annahme
des Angebots bedarf der Schriftform.
Sämtliche Preislisten, Broschüren und sonstigen einem
Angebot beigefügten Informationen sind so richtig und
vollständig wie möglich; sie sind aber nur verbindlich,
wenn dies von uns in dem Angebot ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurde.
Verträge werden von uns grundsätzlich schriftlich
gegenüber der Gegenpartei bestätigt. Ist dies nicht
geschehen, so beeinträchtigt dies jedoch nicht unser Recht,
den Abschluss und Inhalt des Vertrags in anderer Weise nachzuweisen. Mündliche Absprachen werden von uns nach
Möglichkeit schriftlich bestätigt, auch wenn sich diese auf
eine Änderung oder die Kündigung eines Vertrags beziehen.
Das, was wir gegenüber der Gegenpartei schriftlich
bestätigt haben, stellt den schlüssigen Beweis für das dar,
was in der Bestätigung genannt ist.
Bei Verträgen, Lieferungen und Bestellungen, für die kein
schriftliches Angebot, kein schriftlicher Kostenvoranschlag
und/oder keine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist,
gilt die Rechnung oder der Lieferschein als die Auftragsbestätigung und als richtiger und vollständiger Nachweis
des Vertrags.
Erfüllt die Gegenpartei eine aus dem mit ihr geschlossenen
Vertrag oder aus diesen Geschäftsbedingungen resultierende Pflicht nicht oder nicht ordnungs- oder fristgemäß, sowie
im Falle eines Konkurses, der zeitweiligen Aussetzung der
Zahlungen oder der Beantragung eines Konkursverfahrens,
oder hat die Gegenpartei ihre Handlungsfreiheit aufgrund
von Pfändungen oder anderweitig eingebüßt oder ist diese
Freiheit eingeschränkt, oder haben wir nach unserem
eigenen Ermessen den Anschein gewonnen, dass die
Gegenpartei nicht ausreichend kreditwürdig ist, so sind wir
berechtigt, den Vertrag ohne rechtliche Schritte aufzulösen
oder als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haften wir
nicht für Schäden und behalten uns das Recht vor, von der
Gegenpartei eine Entschädigung für die uns entstandenen
Schäden zu verlangen. Wir sind so lange Eigentümer
der von uns gelieferten Waren, bis die Gegenpartei diese
vollständig bezahlt hat.
Erfüllt die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten in
irgendeinem Sinn oder in irgendeiner Weise nicht, so haben
wir das Recht, die Waren von der Gegenpartei unverzüglich
zurückzufordern bzw. zurückzuholen, und die Gegenpartei
ermächtigt uns hiermit unwiderruflich, uns Zutritt zu ihren
Räumen oder ihrem Gelände zu verschaffen, auf dem sich
die Waren befinden, um diese in Besitz zu nehmen.
Die aus den Verträgen resultierenden Pflichten sind
unteilbar. Sind mehrere Personen als Partei an dem
Vertrag beteiligt, so sind sie für sämtliche aus dem Vertrag
resultierenden Pflichten ungeachtet ihrer Bezeichnung
gesamtschuldnerisch haftbar.
Sämtliche Preise und Tarife sind in Euro ausgewiesen und
gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben,
die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme von den Behörden
auferlegt werden.
Die preise basieren auf den Preisen für Rohmaterialien und
andere Materialien, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Frachttarifen und sonstigen Preisen, die
zum Zeitpunkt des Angebots gelten. Verändert sich einer
der vorgenannten in den Preis eingeflossenen Kostenfaktoren nach Auftragsbestätigung zu unseren Ungunsten, so
haben wir das Recht, den vereinbarten Preis entsprechend
anzupassen, soweit dies nicht gesetzlich verboten ist. Dabei
ist nicht maßgeblich, ob die Veränderung zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses für uns vorhersehbar war oder
nicht. Änderungen des vereinbarten Preises berechtigen
die Gegenpartei nicht dazu, den Vertrag ganz oder in Teilen
zu kündigen.
Sämtliche im Kostenvoranschlag, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Preise gelten zuzüglich
Mehrwertsteuer. Auf Zahlungen ist die Mehrwertsteuer
aufzuschlagen.
Ein Ersuchen um die Einwilligung in Änderungen und
Ergänzungen zu den vereinbarten Tätigkeiten und/oder
Lieferungen werden wir immer gutwillig in Betracht ziehen;
wir sind jedoch in keiner Weise verpflichtet, eine solche
Einwilligung zu geben. Änderungen müssen von der
Gegenpartei schriftlich bei uns beantragt werden und sind
nur verbindlich, wenn und soweit wir diese Änderungen
schriftlich akzeptiert haben.
Führt eine Änderung oder Ergänzung zu den vereinbarten
Tätigkeiten und/oder Lieferungen zu zusätzlichem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Lieferungen, so werden diese
von uns der Gegenpartei immer zu den dann geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Führt eine Änderung oder Ergänzung der vereinbarten Tätigkeiten und/oder Lieferungen zu
weniger Arbeitsaufwand, kann dies zu einer Senkung des
vereinbarten Preises führen; wir behalten uns jedoch das
Recht vor, der Gegenpartei die uns bereits entstandenen
Kosten in Rechnung zu stellen, sowie die Arbeitsstunden
und Ausrüstungen, die nicht in anderer Weise wirtschaftlich
einsetzbar sind, sowie die entgangenen Gewinne.
Führt eine Änderung oder Ergänzung zu den vereinbarten
Tätigkeiten und/oder Lieferungen zu zusätzlichem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Lieferungen, so werden diese
von uns der Gegenpartei immer zu den dann geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Führt eine Änderung oder Ergänzung der vereinbarten Tätigkeiten und/oder Lieferungen zu
weniger Arbeitsaufwand, kann dies zu einer Senkung des
vereinbarten Preises führen; wir behalten uns jedoch das
Recht vor, der Gegenpartei die uns bereits entstandenen
Kosten in Rechnung zu stellen, sowie die Arbeitsstunden
und Ausrüstungen, die nicht in anderer Weise wirtschaftlich
einsetzbar sind, sowie die entgangenen Gewinne. die Gegenpartei nicht innerhalb von fünf Tagen nach
unserer entsprechenden schriftlichen Anzeige gegen diese
Zusatzarbeiten, so gilt ihre Einwilligung zur Ausführung der
Zusatzarbeiten und der damit verbundenen Zusatzkosten
als erteilt. Zusatzarbeiten berechtigen nie zur Auflösung
des Vertrags.
Wenn wir mit der Gegenpartei einen Vertrag schließen,
in dem nicht die Ausführung einer einmaligen Menge an
Tätigkeiten und/oder einer einmaligen Lieferung vereinbart
wird, sondern die wiederkehrende oder anderweitig
regelmäßige Ausübung von Tätigkeiten durch uns, so gilt
besagter Vertrag für die darin ausdrücklich vereinbarte
Dauer. Ist im Vertrag keine Dauer angegeben, so gilt dieser
für eine Laufzeit von einem Jahr.
Jegliche Montage- und/oder Installationstätigkeiten gehen
immer auf Kosten der Gegenpartei und werden gemäß den
dann geltenden Tarifen in Rechnung gestellt, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Angaben von Lieferfristen in Angeboten, Auftragsbestätigungen und/oder Verträgen werden immer nach unserem
besten Wissen und Gewissen gemacht und soweit möglich
eingehalten. Werden besagte Fristen aus beliebigem Grund
überschritten, so berechtigt dies die Gegenpartei nicht
zu einer Entschädigung, zur Auflösung des Vertrags oder
zum Versäumnis ihrer vertragsgemäßen oder durch eine
Überschreitung der Lieferfrist bedingten Pflichten nach
unserem Ermessen; in diesem Fall werden wir diese mit der
Gegenpartei besprechen.
Die Frist bzw. der vereinbarte Zeitpunkt der Durchführung
der vereinbarten Tätigkeiten bzw. der Lieferung der vereinbarten Leistungen wurde in der Erwartung angegeben,
dass sich die Umstände, unter denen sich die Lieferung
bzw. Leistung vollziehen, nach Auftragsannahme nicht
ändern werden. Tritt eine solche Änderung der Umstände
ein, sodass sich die Lieferung bzw. die Erbringung der
Leistungen verzögert, so wird die vereinbarte Liefer- bzw.
Leistungsfrist entsprechend verlängert. Dabei ist nicht
maßgeblich, ob die Änderung der Umstände vorhersehbar
war oder nicht. Die Bestimmungen gemäß § 16 für den Fall,
dass ein Ereignis höherer Gewalt unsere Vertragserfüllung
zeitweilig oder dauerhaft verhindert, gelten unbeschadet
von diesem Paragraphen.
Sofern eine Durchführung der Tätigkeiten und/oder
Lieferungen in mehreren Phasen vereinbart wurde, haben
wir das Recht, den Beginn der Tätigkeiten und/oder
Lieferungen, die zu einer nächsten Phase gehören, so lange
aufzuschieben, bis die Gegenpartei den Abschluss der
vorherigen Phase schriftlich bestätigt und ihre sämtlichen
finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Teillieferung
bzw. Teiltätigkeit erfüllt hat.
Der Versand, Transport und/oder die Übertragung von
Waren einschließlich der darin enthaltenen Materialien erfolgt immer auf Kosten und auf das Risiko der Gegenpartei.
Wir können für Versicherungsdeckung nur haftbar gemacht
werden, wenn und soweit wir uns hierzu ausdrücklich
schriftlich verpflichtet haben.
Die Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter sind nach Möglichkeit
in Absprache mit der Gegenpartei festzulegen.
Für Aufträge in Bezug auf die Ausführung von Tätigkeiten
und/oder Lieferungen, für die ein Festpreis gilt, werden Ort
und Arbeitszeiten der Ausführung der Tätigkeiten immer
von uns bestimmt.
Die Gegenpartei muss uns immer termingerecht sämtliche
Kooperationsleistungen, Daten und Informationen zur
Verfügung stellen, die wir für hilfreich oder notwendig
befinden, um die bestellten Tätigkeiten bzw. Lieferungen
ausführen zu können.
Die Gegenpartei muss dafür Sorge tragen, dass die Räumlichkeiten, in denen sich die von uns gelieferten Waren
befinden, auf die sich die Garantieverpflichtungen beziehen,
jederzeit die geltenden Voraussetzungen erfüllen, damit die
von uns gelieferten Waren ordnungsgemäß funktionieren
können.
Sämtliche Kosten, die uns infolge einer Nichterfüllung,
verspäteten Erfüllung und/oder unsachgemäßen Erfüllung
der in diesem Paragraphen genannten Pflichten durch die
Gegenpartei entstehen, gehen auf Kosten der Gegenpartei.
Die Gegenpartei muss die gekauften Gegenstände so
schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf
Tagen nach der Lieferung, untersuchen bzw. untersuchen
lassen. Sind die Gegenstände nicht vertragsgemäß, so muss
die Gegenpartei uns dies innerhalb einer angemessenen
Frist, spätestens jedoch acht Tage, nachdem sie den Mangel
festgestellt hat, schriftlich anzeigen und in ihrem Schreiben
die Art des Mangels angeben. Tut sie dies nicht, so verliert
sie ihr Recht auf Beanstandung. In allen Fällen verfällt
das Recht der Gegenpartei auf Beanstandung nicht vertragsgemäßer Gegenstände, wenn sie die gekauften Gegenstände installiert und/oder verarbeitet und/oder in Betrieb
genommen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Beanstandungen der Gegenpartei in Bezug auf Mängel, die
durch die Garantie gemäß § 13 gedeckt sind.
Wir haften in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden
jeglicher Art, einschließlich Schäden durch Betriebsunterbrechungen oder Stillstand, Schäden an beweglichem oder
unbeweglichem Sacheigentum oder Personenschäden,
in den Räumlichkeiten der Gegenpartei sowie in den
Räumlichkeiten Dritter, wenn der Schaden durch von uns
gelieferte und/oder installierte Waren und/oder von uns
erbrachte Leistungen oder aus anderen Gründen verursacht
wurde, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas
anderes vor, und es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz auf unserer Seite vor. Wir haften jedoch nicht
für Schäden im Sinne des vorstehenden Satzes, wenn diese
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Untergebenen und/oder Dritter verursacht wurden, die von uns zur
Durchführung des Vertrages eingesetzt wurden.
Die Gegenpartei stellt uns und unsere Mitarbeiter von
der Haftung für jegliche Ansprüche Dritter in Bezug auf
Schäden jeglicher Art frei, die durch die Inanspruchnahme
der erbrachten Dienstleistungen und der von uns gelieferten Produkte entstanden sind.
Die Gegenpartei stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei,
die auf Weisung der Gegenpartei Tätigkeiten zugunsten
der vereinbarten Projekte und/oder Dienstleistungen
ausüben. Wir haften nicht für Kosten oder Schäden, die
durch Handlungen oder Unterlassungen der Gegenpartei
oder von der Gegenpartei am Projekt beteiligter Dritter
verursacht wurden.
Sämtliche Risiken und Verbindlichkeiten, die sich aus den
von uns zu Gunsten der Gegenpartei erbrachten Leistungen
und/oder ausgeführten Tätigkeiten ergeben, gelten als zum
Zeitpunkt der Annahme bzw. zum Zeitpunkt des Ablaufs
des mit der Gegenpartei geschlossenen und gemäß diesen
Geschäftsbedingungen aufgelösten Vertrags auf die Gegenpartei übergegangen.
Sofern wir gegenüber der Gegenpartei für Mängel der
von uns verkauften Gegenstände haftbar sind, sind wir
nur verpflichtet, die Mängel zu beheben oder – allein nach
unserer Wahl – einen Gegenstand an den ursprünglichen
Lieferort zu liefern, der gleich oder gleichwertig ist, oder
– allein nach unserer Wahl – den Schaden mit Bargeld zu
ersetzen. Unsere Haftung aufgrund des mit der Gegenpartei
geschlossenen Vertrags und aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist unter allen Umständen auf den
Rechnungsbetrag des Vertrags ohne Mehrwertsteuer begrenzt. Eine weitergehende Haftung, sei es für direkte oder
indirekte Schäden, Kosten und Zinsen, aus welchem Grund
auch immer, ist ausgeschlossen.
Wenn wir aufgrund höherer Gewalt dauerhafter oder
vorübergehender Natur daran gehindert werden, den
(verbleibenden) Vertrag zu erfüllen, sind wir nach unserer
Wahl und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung oder Vertragsstrafe sowie unbeschadet unserer
weiteren Rechte dazu berechtigt, die (weitere) Erfüllung
des Vertrags ganz oder teilweise ohne rechtliche Schritte als
aufgelöst zu betrachten.
Höhere Gewalt auf unserer Seite liegt vor, wenn wir nach
Abschluss des Vertrags infolge von (bzw. aufgrund der
Gefahr von) (Bürger-)Krieg, Aufruhr, Kriegshandlungen,
Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Arbeitsstreiks,
Besetzung von Industriegebäuden, Aussperrung, Einfuhrund Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen,
Mängeln von Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, daran gehindert werden, unsere vertraglichen
Verpflichtungen zu erfüllen, sei es, weil unsere Geschäfte
oder die Geschäfte Dritter, von dem wir alle oder einen
Teil der benötigten Rohstoffe oder sonstigen Materialien
beschaffen müssen, davon betroffen sind oder weil die
vorgenannten Ereignisse während der von uns oder Dritten
durchgeführten Lagerung oder des Transports eintreten.
Dies gilt auch für alle anderen Ursachen, die sich ohne unser
Verschulden ergeben und sich unserer Kontrolle entziehen.
Wir gewähren eine Garantie auf die gelieferten Lamellen-Poolabdeckungen nur, wenn und soweit wir eine
Garantie von unseren Lieferanten erhalten haben. Die
von unseren Lieferanten ausgestellten Garantiescheine
werden der Gegenpartei bei Lieferung ausgehändigt oder
können bei unserer Niederlassung angefordert werden. Für
Lamellen-Poolabdeckungen gewähren wir eine Garantie
von fünf Jahren nach Lieferung auf Polycarbonat-Lamellen,
von zwei Jahren nach Lieferung auf PVC-Lamellen und von
vier Jahren nach Lieferung auf Motoren unter folgenden
Bedingungen. Die Bildung von Kondenswasser in Solarund/oder transparenten Lamellen ist von dieser Garantie
ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern wir aufgrund der Garantie für Mängel haftbar sind, ist
unsere Haftung auf unsere Mängelbeseitigungspflicht beschränkt oder – allein nach unserer Wahl – auf die Lieferung
eines Gegenstands an den ursprünglichen Lieferort, der
gleich oder gleichwertig ist. Von der Garantie ausdrücklich
ausgeschlossen sind die Arbeiten oder Arbeitskosten im
Zusammenhang mit der Neuinstallation oder dem Austausch der Gegenstände, auf die wir die Garantie gewähren.
Soweit solche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung
der Garantiepflichten anfallen müssen, sind wir berechtigt,
diese der Gegenpartei zu unseren üblichen Preisen in
Rechnung zu stellen.
Die in den vorstehenden Absätzen dieses Paragraphen
genannten Garantiepflichten werden nichtig, wenn die
Gegenpartei selbst Änderungen oder Reparaturen an der
gelieferten Ware vorgenommen oder verursacht hat oder
wenn die gelieferten Waren für einen anderen als ihren
vorgesehenen Zweck verwendet werden oder wenn sie
nach unserem Ermessen nicht fachgemäß behandelt oder
gewartet wurden. Die Gegenpartei darf keine Rechte aus
dieser Garantie ableiten, wenn wir angemessenen darlegen,
dass sie die von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten
Wartungs- und Gebrauchsanweisungen nicht befolgt hat.
Die Rechte aus diesen Garantiebestimmungen können
zwischen unserem Kunden und dem Nutzer der gekauften
Gegenstände nur dann abgetreten werden, wenn unser
Kunde Wiederverkäufer ist. In allen anderen Fällen sind die
Rechte aus dieser Garantie persönlich und dürfen nicht
abgetreten werden.
Wir sind berechtigt, der Gegenpartei die Kosten für die
Rückverfolgung von Mängeln, die gemäß diesen Bestimmungen von der Garantie ausgeschlossen sind, zu unseren
geltenden Preisen in Rechnung zu stellen.
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde, erfolgt die Zahlung der von uns zu
liefernden Waren und/oder zu erbringenden Leistungen im
Voraus, ohne Abzug von Skonto und ohne Verrechnung von
Schulden, welche nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet sind.
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde, erfolgt die Zahlung der von uns gesendeten Rechnungen für ausgeführte Tätigkeiten und/oder
erbrachte Dienstleistungen innerhalb von vierzehn Tagen
ab Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto und ohne
Verrechnung von Schulden, welche nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet sind.
NWir haben das Recht, vor der Lieferung der Ware und/oder
der Erbringung von Dienstleistungen von der Gegenpartei
(zusätzliche) Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Pflichten
zu verlangen, bevor wir die Lieferung oder Leistungserbringung beginnen oder fortsetzen. Diese Bestimmung gilt
auch, wenn ein Kredit vereinbart wurde. Eine Weigerung
der Gegenpartei, die gewünschte Sicherheit zu leisten, berechtigt uns dazu, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten,
unbeschadet unseres Rechts auf Entschädigung für Aufwendungen, Geschäftsschäden und entgangene Gewinne.
Der Anspruch auf Zahlung des gesamten geschuldeten
Betrags ist in jedem Fall sofort zu zahlen, wenn am Fälligkeitstag eine Rate nicht pünktlich gezahlt wurde, wenn die
Gegenpartei Insolvenz oder die vorübergehende Stundung
der Zahlung beantragt bzw. beantragt hat oder entmündigt
wird bzw. wurde, wenn die Waren oder die Ansprüche der
Gegenpartei gepfändet werden und wenn die Gegenpartei
verstirbt, in Konkurs geht oder (sofern es sich um eine
juristische Person handelt) aufgelöst wird.
Ist der von der Gegenpartei gemäß der Rechnung geschuldete Betrag nicht innerhalb der angegebenen Frist gezahlt
worden, so ist die Gegenpartei ohne Verzugsanzeige kraft
Gesetzes in Verzug und schuldet uns ab Rechnungsdatum
Verzugszinsen in Höhe von 1,5 Prozent pro (angebrochenen)
Monat auf den noch ausstehenden Gesamtbetrag. Dieser
Verzugszins wird bis zum Tag der Zahlung in voller Höhe
erhoben und gilt unbeschadet unserer weiteren Rechte.
Wenn wir gezwungen sind, eine Rechnung, die (ganz oder
teilweise) nicht bezahlt wurde, für den Zahlungseinzug an
eine Drittpartei weiterzugeben, so gehen die außergesetzlichen Inkassokosten zum Gebührensatz von 15 Prozent
des einzuziehenden Betrags zuzüglich Mehrwertsteuer,
mindestens jedoch 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, sowie die vollständigen Kosten einschließlich Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten, auf Kosten der Gegenpartei. Dies gilt
unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung oder Auflösung,
sowohl mit als auch ohne Ersatz für den erlittenen Schaden.
Eine Zahlung der Gegenpartei erfolgt zunächst auf die uns
von der Gegenpartei geschuldeten Zinsen zum üblichen
Satz, dann auf die uns entstandenen Inkassokosten und
schließlich auf die älteste noch unbezahlte Rechnung.
Sämtliche von uns an die Gegenpartei gelieferten Waren
verbleiben in unserem Eigentum, bis die Gegenpartei
sämtliche Verpflichtungen uns gegenüber für jedwedem
Anspruch erfüllt hat.
Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, die ihm gelieferte
Ware zu veräußern oder zu belasten, solange der uns
geschuldete Betrag nicht in voller Höhe gezahlt wurde.
Für sämtliche von uns unterbreiteten Angebote, sämtliche
mit uns geschlossenen Verträge und sämtliche uns
gegenüber eingegangenen Verpflichtungen sowie deren
Ausführung gilt ausschließlich das niederländische Recht.
Sämtliche sachlichen und rechtlichen Streitigkeiten – einschließlich derjenigen, die nur eine der Parteien als solche
betrachtet –, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Verpflichtung ergeben, für welche
diese Geschäftsbedingungen gelten, oder in Bezug auf die
Geschäftsbedingungen selbst oder ihre Auslegung oder
Umsetzung, sind im gesetzlich zulässigen Umfang durch
den absolut zuständigen Richter beim Unterbezirksgericht
Eindhoven und beim Bezirksgericht ‘s-Hertogenbosch
beizulegen.
Parteien bestätigen, dass die Verarbeitung von personenbe zogenen Daten im Rahmen eines jeden Kaufvertrages der EU-Verordnung 2016/679 und der EU-Richtlinie 95/46/EC, im Folgenden “Datenschutzgesetze” genannt, unterliegt. Der Kunde ist der Verarbeitungsverantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetze und ist demnach derjenige, der den Zweck und die Mittel für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten festlegt.
Aquadeck ist lediglich Auftragsverbeiter im Sinne der Datenschutzgesetze und verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich zu Gunsten bzw. im Auftrag des Kunden. Die Parteien verpfli chten sich jeweils als Verarbeitungsverantwortlicher sowie als Auftragsverbeiter zur Einhaltung der Datenschutzgeset ze.
Der Kunde stellt Aquadeck von sämtlichen direkten und indirekten Schadensfällen und Kosten im Zusammenhang mit Drittforderungen frei, unter Einschluss eventueller Gerichtsgebühren und Rechtsbeistandskosten. Der Kunde erklärt, den Datenschutz-Haftungsausschluss auf unserer Website zur Kenntnis genommen zu haben. Eingetragen bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17116175.
Eingetragen bei der Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 17116175.